Reisebedingungen der DNDS GmbH

1. Vertragsschluss des Reisevertrages, Vertragsinhalt, Fremdleistungen

1.1 Ihre schriftliche Reiseanmeldung stellt uns gegenüber als Reiseveranstalter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Pauschalreisevertrages dar. Grundlage dieses Angebotes ist unsere Reisebeschreibung nebst unseren ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bei Buchung vorliegen. Eine Reisebeschreibung mit den jeweiligen ergänzenden Informationen erhalten Sie von uns entweder persönlich bei uns im Büro bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien oder per E-Mail. Der Pauschalreisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung durch die DNDS GmbH zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.

1.2 Sie erhalten mit oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine Reisebestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält. Bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien, vor allem bei der DNDS GmbH oder in einem Reisebüro, ist diese in Papierform zu übergeben, ansonsten, insbesondere im elektronischen Geschäftsverkehr, reicht die Übermittlung auf einem dauerhaften elektronischen Datenträger.

1.3 Von der DNDS GmbH erteilte vorvertragliche Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittspauschalen (gem. Art. 250 § 3 Nrn. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) können nur durch ausdrückliche Vereinbarung vom Pauschalreisevertrag abbedungen werden.

1.4 Bitte beachten Sie, dass bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen werden (Briefe, Telefon, Telekopie, E-Mail, SMS, Rundfunk, Telemedien, Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). In diesen Fällen bestehen lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

1.5 Kinderermäßigungen

Maßgeblich für Kinderermäßigungen ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. Unabhängig davon ist jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben. Kinder unter 2 Jahren werden bei Charterflügen im Rahmen von Pauschalarrangements ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug unentgeltlich befördert, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Im Rahmen von Pauschalarrangements mit Linienflugbeförderung und bei reinen Flugangeboten (Charter- bzw. Linienflug) werden für Kinder unter 2 Jahren die Kosten des Leistungsträgers (der Airline) weiterbelastet, ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Bei falschen Altersangaben ist die DNDS GmbH berechtigt, entstehende Mehrkosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 50,– nach zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Bearbeitungskosten bleibt Ihnen unbenommen.

2. Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung

Sonderwünsche werden nur unverbindlich entgegengenommen. Wir bemühen uns, Ihrem Wunsch nach nicht von uns angebotenen Sonderleistungen zu entsprechen.

3. Zahlung

3.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat die DNDS GmbH eine Insolvenzversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden abgeschlossen. Ein Sicherungsschein wird mit der Reisebestätigung übersandt. Darüber hinaus ergeben sich aus der Reisebestätigung die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Rücktritt.

3.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Reisebestätigung mit Sicherungsschein die Anzahlung in Höhe von 40 % des Gesamtpreises fällig.

3.3 Der restliche Preis wird 4 Wochen vor Reiseantritt fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und der Reiseplan entweder bei Ihrer Vertriebsstelle (z. B. Reisebüro) bereitliegt oder Ihnen verabredungsgemäß übermittelt wird. Bei Kurzfristbuchungen (ab dem 30. Tag vor Reisebeginn) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.

3.4 Die Gebühren im Falle eines Rücktritts (vgl. Ziffer 6) und Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziffer 7) werden jeweils sofort fällig.

3.5 Zahlung

Zahlungen sind ausschließlich an die DNDS GmbH als Reiseveranstalter zu leisten. Es stehen folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung:

3.5.1 Barzahlung

Bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien ist eine Barzahlung bei der DNDS GmbH möglich.

3.5.2 Kreditkarte

Kreditkartenzahlungen werden grundsätzlich nicht als Zahlungsmittel angeboten. Optional und freiwillig können Sie Ihre Reise bei der DNDS GmbH gegen eine Gebühr in Höhe von 1,7% per Kreditkarte (VISA oder Mastercard) bezahlen. Hierbei wird die Pay-by-Link Methode angewendet.

3.5.3 Überweisung

Sie können bis 30 Tage vor Reiseantritt auch per Überweisung bezahlen. Wir benötigen hierzu den Vor- und Zunamen, die vollständige Adresse, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des Buchenden.

3.6 Zahlung über ein Reisebüro

Eine Zahlung über ein Reisebüro ist nicht möglich.

3.7 Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur bis 10 Tage vor Reiseantritt und nur für noch offen stehende Zahlungen vorgenommen werden.

3.8 Sollte Ihnen der Reiseplan nicht bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an die DNDS GmbH. Bei Kurzfristbuchungen oder Änderungen der Reise ab 14 Tagen vor Reiseantritt erhalten Sie einen Reiseplan über den gleichen Weg wie bei längerfristigen Buchungen. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, den Reiseplan nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.

3.9 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann die DNDS GmbH von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Der Reiseveranstalter kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend den Ziffern 6.2, 6.5 verlangen. Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behält sich der Reiseveranstalter zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 1,50 zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.

4. Flugbeförderung

4.1 Ausführendes Luftfahrtunternehmen/ gemeinschaftliche Liste

Der Reiseveranstalter ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität der/des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen („gemeinschaftliche Liste“), finden Sie unter www.lba.de > Häufig gesucht > Airlines mit Flugverbot.

4.2 Zwischenlandungen

Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann.

4.3 Es wird dringend empfohlen, Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente ausschließlich im Handgepäck zu befördern.

5. Leistungsänderungen

5.1 Vor Vertragsschluss kann die DNDS GmbH jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

5.2 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5.3 Die DNDS GmbH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (in Textform) zu informieren.  Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten. Für eine Ersatzbeförderung wegen Änderung des Flughafens steht dem Kunden das in Ihrem Reiseplan gegebenenfalls beigefügte Zug-zum- Flug-Ticket (vgl. Ziffer 13.6) zur Verfügung.

5.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter ihm eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 5.3.in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

5.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

5.6 Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit und/oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, allein der Kapitän.

6. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/Rücktrittsgebühren

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Pauschalreisevertrag zurücktreten (§ 651h BGB). Der Rücktritt ist gegenüber der DNDS GmbH zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert die DNDS GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die DNDS GmbH eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungort erheblich beeinträchtigen.

Die Entschädigungen sind in Ziffer 6.4 pauschaliert (Rücktrittsgebühren). Sie bestimmen sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von DNDS GmbH ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was die DNDS GmbH durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Die nachfolgenden Pauschalen berücksichtigen ferner den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn. Sie sind auf Verlangen des Kunden von der DNDS GmbH zu begründen. Dem Kunden bleibt darüber hinaus der Nachweis offen, die der DNDS GmbH zustehenden Gebühren seien wesentlich geringer als die von ihr geforderte Entschädigungspauschale.

6.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht von der DNDS GmbH zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.

6.4 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person /pro Wohneinheit bei Rücktritt:

6.4.1 Standard-Gebühren:

6.4.1.1 Reise mit einer Flugbeförderung

bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab 29. Tag – 22 Tag vor Reiseantritt 55 %
ab 21. Tag – 15 Tag vor Reiseantritt 65 %
ab 14. Tag – 10 Tag vor Reiseantritt 70 %
ab 9. Tag – 4 Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts  oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises

6.4.1.2 Reise ohne eine Flugbeförderung

bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 45 %
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 85 % des Reisepreises

6.4.1.3 Reise mit einem Wohnmobil

bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 45 %
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 85 % des Reisepreises

6.4.1.4 Reise mit Kreuzfahrtschiffen

bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 45 %
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 85 % des Reisepreises

6.4.1.5 Bei lediglich vermittelten Eintrittskarten, z. B. für Vergnügungsparks oder vermittelte Zusatzleistungen wie Ausflüge gelten die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Anbieters, die Ihnen bei Buchung mitgeteilt werden.

6.4.1.6 Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, wird Ihnen der volle Reisepreis erstattet. Eine zusätzlich zum Reisepreis vereinbarte Beratungs- und Planungsleistung ist vom Erstattungsanspruch jedoch ausgeschlossen.

6.5 Die DNDS GmbH weist in Einzelfällen bereits bei Buchung (vor Abschluss des Reisevertrags) darauf hin, dass die Stornogebühren erheblich höher sind als die oben angegebenen Standardgebühren, etwa wenn der DNDS GmbH höhere Kosten trotz Stornierung entstehen. (Individualvereinbarung)

6.6 Die DNDS GmbH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit die DNDS GmbH nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die DNDS GmbH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

6.6 Ist die DNDS GmbH infolge eines Rücktritts zur teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat sie unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

6.7 Ihr Recht, innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn durch Erklärung auf einem  dauerhaften Datenträger einen Ersatzteilnehmer zu stellen (siehe unten Ziffer 9.2), bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.

7. Umbuchung, Ersatzperson

7.1 Soweit durchführbar nimmt die DNDS GmbH auf Ihren Wunsch bis zum 31. Tag vor Reiseantritt eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Als Umbuchungen gelten z. B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung. Dafür wird eine gesonderte Gebühr von € 50,– pro Person erhoben.

Gegenüber Leistungsträgern (z. B. Fluggesellschaften) entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Bitte achten Sie deshalb auch auf die korrekte Schreibweise Ihres Namens entsprechend Ihrem Pass.

Darüber hinaus gilt Folgendes: Bei einer Änderung der Beförderung, der Unterkunft (außer  Änderungen innerhalb der gebuchten Unterkunft) oder des Reisetermins wird der Reisepreis für die geänderten Leistungen komplett neu berechnet auf der Basis der dann geltenden Preise und Bedingungen. Bei einer Änderung innerhalb der gebuchten Unterkunft (z. B. Änderung der Zimmerkategorie, der Verpflegungsart oder der Zimmerbelegung des gebuchten Zimmers) wird der Preis für die geänderten Leistungen anhand der der Buchung bisher zugrundeliegenden Preise und Bedingungen neu ermittelt. Änderungen nach den oben genannten Fristen (z. B. bei  Flugreisen/Standard-Gebühren ab 30. Tag vor Reiseantritt) sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung (Ziffer 1.1) hinaus, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 6.4 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Des Weiteren können Flugumbuchungen, Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels und des Reiseantritts stets nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 6.4 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

Bei Produkten, die mit „80 % Rücktrittgebühr ab Buchung“ gekennzeichnet sind, besteht kein Anspruch auf Umbuchung.

7.2 Gemäß § 651e BGB hat der Reisende das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie der DNDS GmbH spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Die DNDS GmbH kann der Übertragung widersprechen, wenn der der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt, beispielsweise weil ihm eine erforderliche Tropentauglichkeit, Bergsteigererfahrung oder ein Visum fehlt. Durch die Vertragsübertragung tritt der Ersatzreisende in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag ein. Daneben bleibt aber die Haftung des ursprünglichen Reisenden bestehen, beide haften als sogenannte Gesamtschuldner. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, ist die DNDS GmbH berechtigt, für die ihr durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden  Bearbeitungskosten pauschal € 10,– zu verlangen. Gegenüber Leistungsträgern (z. B. Fluggesellschaften, Hotelbetreibern) tatsächlich entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Dem Reisenden bzw. dem Ersatzreisenden bleibt der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten unbenommen.

8. Reiseversicherungen

Die DNDS GmbH empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung oder Reiseabbruchversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

9.1 Die DNDS GmbH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Reiseveranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Reiseveranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.

9.2 Die DNDS GmbH kann von dem Reisevertrag bis 3 Wochen vor Reiseantritt (Zugang beim Reisenden) zurück treten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben.  Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich übermittelt. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis dann unverzüglich nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.

9.3 Die DNDS GmbH kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Im Falle eines solchen Rücktritts entfällt der vereinbarte Reisepreis und Sie erhalten den gezahlten Reisepreis unverzüglich erstattet.

9.4 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter www.auswaertiges-amt.de sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.

10. Rechte bei Reisemängeln, Abhilfe, Minderung, Kündigung

10.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht frei von Reisemängeln erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die in der Reisebestätigung angegebene Stelle. Die DNDS GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

10.2 Der Reisende hat einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises, falls Reiseleistungen nicht frei von Reisemängeln erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.

10.3 Bitte beachten Sie, dass weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB bestehen, soweit der DNDS GmbH infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige keine Abhilfe möglich ist.

10.4 Bei gravierenden Reisemängeln können Sie den Pauschalreisevertrag kündigen, sofern der Reiseveranstalter innerhalb einer von Ihnen bestimmten angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet hat (§ 651l Absatz 1 BGB). Die Fristsetzung ist entbehrlich, sofern die DNDS GmbH die Abhilfe verweigert oder eine sofortige Abhilfe notwendig ist. Trotz Aufhebung des Vertrags hat der Reisende einen Anspruch auf Rückbeförderung nach Hause, sofern die Rückreise im Pauschalreisepaket mit inbegriffen war, und zwar ohne zusätzliche Kosten für den Reisenden.

10.4 Sollte es bei der Rückreise zu einer Verspätung kommen, ist eine mögliche Ausgleichszahlung nur möglich, wenn auf dem Rückflug alle Segmente mit einer europäischen Airline geflogen wurden. Die Anwendung der Frankfurter Tabelle findet in diesem Fall keine Anwendung.

11. Haftungsbeschränkung

Die Haftung der DNDS GmbH ist für Schäden, die keine Körperschäden sind und die nicht schuldhaft verursacht werden (§ 651p BGB) auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

12. Reisedokumente, Pass-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen

12.1 Die DNDS GmbH informiert den Reisenden über die Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der Kunde ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren.

12.2 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften ergeben, einschließlich der Entstehung von Entschädigungsansprüchen (vgl. 6.3), gehen zu Lasten des Reisenden, es sei denn, die Nachteile sind durch sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der DNDS GmbH entstanden.

13. Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

Stand: 28.03.2023